Die Gleichberechtigung der Frauen ist in unserer Gesellschaft noch lange nicht abgeschlossen. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist müssen wir daran festhalten Frauen zu fördern.
Durch Frauenversammlungen kann die Reihenfolge geändert werden und beispielsweise ein männlicher Spitzenkandidat gewählt werden oder Plätze können für die Kandidaturen auf Frauenplätze freigegeben werden. Dazu müssen aber eben jeweils die Frauen befragt werden. Diese Einbeziehung der Frauenversammlung in solchen Prozesse ist notwendig, damit diese Regeln nicht untergraben werden.
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